Wie viel ist der Garten wert? (Gartenübertragungen)

 

Wichtige Information für abgebende & neue Pächter:

  • Jede beabsichtigte Gartenübertragung muss im Vorhinein der jeweiligen Vereinsleitung gemeldet werden. Es gibt u.U. Interessenten auf Vormerklisten, die für die Neuvergabe vorrangig behandelt werden
  • Die Wertermittlung ist gemäß den Sachverständigen-Richtlinien "94.04 Kleingärten samt darauf befindlichen Baulichkeiten iSd §§ 9 Abs. 1, 16 Abs. 1 Kleingartengesetz" bzw. vom Schätzgutachter des Landesverbands OÖ. durchzuführen (Kontaktdaten erhalten Sie bei Ihrem Vereinsvorstand). Auf die beschriebene Werteermittlung kann verzichtet werden sofern der Aufwendungsersatz ("Ablöse") dem Vereinsvorstand plausibel erscheint. 
  • Der Verein/Generalpächter kann vorgeschlagene Bewerber ohne Angabe von Gründen ablehnen. D.h. keinesfalls sollte Aufwendungsersatz ("Ablösen") bezahlt werden, bevor nicht der Bewerber ordnungsgemäß in den Verein als Mitglied aufgenommen ist & ein gültiger (Unter-)Pachtvertrag unterschrieben wurde.