Gärten im Kleingartenverein Linz-Ost zu vergeben

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Kurzzusammenfassung:

Freiwerdender Garten in der Sektion 1, Glögglweg 7, 4020 Linz des Kleingartenvereins Linz Ost

In der Sektion 1, Glögglweg 7 des Kleingartenvereins Linz Ost wird ein hochwertiger Kleingarten zur Übergabe frei.

Parzelle 4

430 m² Grundfläche, qualitativ hochwertig ausgeführtes und ausgestattetes Gartenhaus innerhalb der Anlage mit Nebengebäuden. Die Wertigkeit der Baulichkeiten und Kulturen drückt sich durch ein vorliegendes Schätzgutachten eines beeideten Sachverständigen über € 66.300,--aus. Mit diesem Schätzgutachten haben ÜbernehmerInnen die Sicherheit des realen Wertes.

Die ergänzende Ablöse für Garten-Accessoires, Einrichtung, Zubehör, Gartenwerkzeuge sind gesondert mit dem abgebenden Pächter zu vereinbaren.

 

Freiwerdender Garten in der Sektion 9, Prinz Eugen Straße 40, 4020 Linz des Kleingartenvereins Linz Ost

Parzelle 142

288 m² Grundfläche, hochwertig ausgeführtes, gepflegtes Gartenhaus mit Nebengebäude innerhalb der Anlage. Der Ablösebetrag beträgt € 69.000,-- zuzüglich € 3.500,-- Immobilienbüro-Betreuung. Die Wertigkeit der Baulichkeiten und Kulturen drückt sich durch ein vorliegendes Schätzgutachten eines beeideten Sachverständigen über € 82.200,-- aus. Mit diesem Schätzgutachten haben ÜbernehmerInnen die Sicherheit des realen Wertes.

 

Die ergänzende Ablöse für Garten-Accessoires, Einrichtung, Zubehör, Gartenwerkzeuge sind gesondert mit dem abgebenden Pächter zu vereinbaren.

 

 

Wenn Sie Interesse an einem eigenen Garten im Stadtgebiet von Linz haben und eine unverbindliche Besichtigung vornehmen möchten, so ersuchen wir um ein Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Gerne geben vereinbaren wir einen persönlichen Besichtigungs- und Kennenlerntermin mit den abgebenden Pächtern und der Vereinsführung.

 

Garten im Kleingartenverein Spatzenbauer zu vergeben

Ein

Garten im Kleingartenverein Spatzenbauer in Linz/ Urfahr zu vergeben!

 

Traumlage am Fuße des Pöstlingbergs, mit Dom-, Schlossblick, Offene Anlage tlw. ohne Zäune, Hanglage tlw. terrassiert; Strom & Wasser auf den Parzellen; Kanalisation an der Grundstücksgrenze, keine Tiere, ca. 15 Min. zur Straßenbahn, mehrere Gemeinschafts WCs, Miet-Parkplätze in der Nähe, keine direkte Zufahrtmöglichkeit zu den Gärten, keine Pools oder Keller; kinderfreundliche Anlage; Unterschiedliche Ablössumme an die Vorpächter, alle mit Schätzgutachten vom beeideten Schätzgutachter.

Allgemeine Beitrittsgebühren €2.000,-; jährliche Pacht €1.70/m2 + div. Kosten ca. 400,-

 

 

 

Parzelle 3:

Gesamtfläche von ca. 695 m²  hanglage

Hütte ca. 18 m², Veranda ca. 6 m², Wintergarten ca. 6 m² und Gerätehütte ca. 7 m²

Im Garten befinden sich mehrere verschiedenste Sträucher. Insgesamt 4 Bäume

und div. Blumenpflanzen. Zwei Hochbeete und restliche Fläche mit Rasen.

25 Lfm. Hibiskus Zaun entlang des Zugangsweges.

Ablöse: VB € 40.000,-

 

Weiter Auskünfte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 0699/13333315, Obmann Robert Doppler;

Garten in Ebelsberg zu vergeben

Parzelle N25 am Ziegelhubweg 40, 4030 Linz:

254 m2 Garten, 24 m2 Hütte mit Schlafboden und 10 m2 Loggia alles völlig neu errichtet inklusive Wärmedämmung der gesamten Hütte + Erdkeller vorhanden.

€ 70.000,00 Fixpreis (Schätzgutachten liegt vor)

Kontakt: +43 664 750 18142

 

 

 

 

 

Wie viel ist der Garten wert? (Gartenübertragungen)

 

Wichtige Information für abgebende & neue Pächter:

  • Jede beabsichtigte Gartenübertragung muss im Vorhinein der jeweiligen Vereinsleitung gemeldet werden. Es gibt u.U. Interessenten auf Vormerklisten, die für die Neuvergabe vorrangig behandelt werden
  • Die Wertermittlung ist gemäß den Sachverständigen-Richtlinien "94.04 Kleingärten samt darauf befindlichen Baulichkeiten iSd §§ 9 Abs. 1, 16 Abs. 1 Kleingartengesetz" bzw. vom Schätzgutachter des Landesverbands OÖ. durchzuführen (Kontaktdaten erhalten Sie bei Ihrem Vereinsvorstand). Auf die beschriebene Werteermittlung kann verzichtet werden sofern der Aufwendungsersatz ("Ablöse") dem Vereinsvorstand plausibel erscheint. 
  • Der Verein/Generalpächter kann vorgeschlagene Bewerber ohne Angabe von Gründen ablehnen. D.h. keinesfalls sollte Aufwendungsersatz ("Ablösen") bezahlt werden, bevor nicht der Bewerber ordnungsgemäß in den Verein als Mitglied aufgenommen ist & ein gültiger (Unter-)Pachtvertrag unterschrieben wurde.

 

Login für Funktionäre

Der geschützte Bereich mit hilfreichen Informationen zur Vereinsarbeit wird nach Anmeldung im Menü sichtbar.
Zugangsdaten können unter Angabe von Name, Verein und Funktion unter office@kleingaertnerlvooe.at angefordert werden