Wie viel ist der Garten wert? (Gartenübertragungen)

 

Wichtige Information für abgebende & neue Pächter:

  • Jede beabsichtigte Gartenübertragung muss im Vorhinein der jeweiligen Vereinsleitung gemeldet werden. Es gibt u.U. Interessenten auf Vormerklisten, die für die Neuvergabe vorrangig behandelt werden
  • Die Wertermittlung ist gemäß den Sachverständigen-Richtlinien "94.04 Kleingärten samt darauf befindlichen Baulichkeiten iSd §§ 9 Abs. 1, 16 Abs. 1 Kleingartengesetz" bzw. vom Schätzgutachter des Landesverbands OÖ. durchzuführen (Kontaktdaten erhalten Sie bei Ihrem Vereinsvorstand). Auf die beschriebene Werteermittlung kann verzichtet werden sofern der Aufwendungsersatz ("Ablöse") dem Vereinsvorstand plausibel erscheint. 
  • Der Verein/Generalpächter kann vorgeschlagene Bewerber ohne Angabe von Gründen ablehnen. D.h. keinesfalls sollte Aufwendungsersatz ("Ablösen") bezahlt werden, bevor nicht der Bewerber ordnungsgemäß in den Verein als Mitglied aufgenommen ist & ein gültiger (Unter-)Pachtvertrag unterschrieben wurde.

 

Login für Funktionäre

Der geschützte Bereich mit hilfreichen Informationen zur Vereinsarbeit wird nach Anmeldung im Menü sichtbar.
Zugangsdaten können unter Angabe von Name, Verein und Funktion unter office@kleingaertnerlvooe.at angefordert werden